Wie überwache ich meine IT-Räume?

Die rechtliche Grundlage findet sich in § 9 BDSG und der dazugehörigen Anlage (Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)).

In den IT-Sicherheitszielen sind 8 Kontrollbereiche aufgeführt:
1. Zutrittskontrolle
2. Zugangskontrolle
3. Zugriffskontrolle
4. Weitergabekontrolle
5. Eingabekontrolle
6. Auftragskontrolle
7. Verfügbarkeitskontrolle
8. Zwecktrennungsgebot

Auch für die Überwachung Ihrer IT-Räume und Server-Räume können wir Ihnen einfache und bezahlbare einheitliche Lösungen anbieten. Bei Interesse vereinbaren Sie bitte einen kostenlosen Beratungstermin.