Geldstrafe in Bayern verhängt

Da ein Datenschutzbeauftragter nicht gleichzeitig die Position eines IT-Managers haben darf, wurde ein Unternehmen in Bayern durch das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) mit einer Geldstrafe bestraft. Hiermit wurde der Grundsatz untermauert, dass bestimmte Funktionsträger und Angehörige der Geschäftsführung nicht zum internen Datenschutzbeauftragten ernannt werden dürfen.