Datenschutzberatung Aschaffenburg – externer Datenschutzbeauftragter

Unser spezialisiertes Beratungsunternehmen, die münch consulting GmbH, ist in Unterfranken ansässig und ist auch im Großraum Aschaffenburg tätig. Unterfranken liegt mit seinen Wirtschaftszentren um Aschaffenburg und Würzburg eingebettet zwischen den Metropolregionen Rhein-Main und Nürnberg. Als externe Datenschutzbeauftragte, Ausbilder zum Datenschutzbeauftragten, Seminaranbieter und Consultant in Aschaffenburg sind unsere Zielgruppen Unternehmen, Kanzleien, Verbände und Vereine. Beim Datenschutz sollten Unternehmen keine Kompromisse eingehen, insbesondere auch im Hinblick auf die Einführung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO), die bis zum 25.05.2018 in allen Unternehmen umgesetzt sein muss. Ab diesem Datum erhöhen sich mögliche Strafen von jetzt 300.000 Euro auf bis zu 20 Mio. €.

Ab wann benötigt man einen Datenschutzbeauftragten?

Grundlage hierfür ist das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). In diesem Gesetz ist genau definiert, wer einen betrieblichen oder externen Datenschutzbeauftragten schriftlich ernennen muss.

Hier die Kriterien im Einzelnen:

  • Mehr als 9 Mitarbeiter, die ständig automatisiert Daten verarbeiten (z.B. E-Mail-Verkehr).
  • Bei geschäftsmäßiger Übermittlung von Daten oder bei automatisierter Datenverarbeitung der Markt- und Meinungsforschung.
  • Wenn Daten der Vorabkontrolle bzw. der Datenschutz-Folgenabschätzung unterliegen.

Wer eins dieser Kriterien erfüllt, muss einen Datenschutzbeauftragten ernennen, ansonsten drohen Geldbußen von bis zu 50.000 € ¬ bzw. ab dem 25.05.2018 muss die EU-Datenschutz-Grundverordnung umgesetzt sein, ab diesem Datum steigen mögliche Geldbußen auf über 20 Mio. €.

Welche Lösungsmöglichkeiten zur Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften gibt es?

  1. Sie bestellen einen externen Datenschutzbeauftragten oder
  2. Sie lassen einen Mitarbeiter zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten ausbilden, wobei dieser nicht der Unternehmensführung angehören darf oder eine leitende Funktion in den Bereichen IT/EDV innehaben darf.

Unsere Kunden gehören meist zum traditionellen Mittelstand und haben eine Betriebsgröße von bis über 400 Mitarbeitern. Neben den traditionellen Dienstleistern (Rechtsanwaltskanzleien, Steuerberatungskanzleien, Arztpraxen, Finanzdienstleister, Versicherungsagenturen) sind wir auch für den stationären Einzelhandel und für produzierende Gewerbe beratend tätig bzw. als externe Datenschutzbeauftragte bestellt.

Wir beraten Sie professionell und praxisorientiert im Bereich Unternehmens-Datenschutz und unterstützen Sie mit wirtschaftlich vertretbaren Vorschlägen. Unsere Stärken sind hochqualifizierte und motivierte Mitarbeiter und individuelle Beratungskonzepte.

Fragen?

Als Ihr kompetenter Partner in Unterfranken, im Raum Aschaffenburg und Würzburg, stehen wir Ihnen gerne für eine erste kostenlose Erstberatung zur Verfügung. Nutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie an: 09397 254406