Datenschutz-Siegel

Haben wir uns als externe Datenschutzbeauftragte vom Datenschutzniveau unserer Kunden überzeugt bzw. unsere Kunden auf das erforderliche Niveau gebracht, erhalten Sie unser Datenschutz-Siegel „geprüfter Datenschutz“:

Das Datenschutz-Siegel soll allen Geschäftspartnern und Kunden signalisieren, dass hier nach den Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) gearbeitet wird. Ein wesentliches Qualitätsmerkmal, das Vertrauen schafft.

Dieses Siegel dürfen unsere Kunden auf sämtliche Geschäftspapiere aufdrucken oder auf der eigenen Internet-Seite oder für Werbezwecke auch in sozialen Medien nutzen. Das Siegel wird mit Widerrufsrecht vergeben. Stimmt das Datenschutzniveau bei Folgebesuchen nicht mehr, wird dem Kunden die Nutzung des Siegels bis zur Wiederherstellung des Niveaus untersagt.