Am 28.01.1981 entstand die Europäische Datenschutzkonvention. Dieser völkerrechtliche Vertrag regelt „das Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten (Konvention Nr. 108)“
Monat: Januar 2016
Datenschutz gilt jetzt auch für Fahrzeug-Daten
Die Datenschutzbehörden und die deutsche Automobilindustrie haben sich darauf verständigt, dass alle für ein Fahrzeug anfallende Daten personenbezogene Daten sind, wenn sie mit der Fahrzeugidentifikationsnummer oder mit dem Kfz-Kennzeichen verknüpft sind.
Diese Vereinbarung war dringend erforderlich, da in modernen Fahrzeugen immer mehr Einzeldaten erfasst und gespeichert werden. Demzufolge dürfen Kfz-Halter jederzeit beim Hersteller Auskunft erlangen, welche personenbezogene Daten gepeichert werden.
näheres auch u.a. bei Heise-Online vom 26.01.2016
Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wird rechtlich unabhängig
Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Andrea Voßhoff wird rechtlich unabhängig
Durch die Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes wird die Bundesbeauftragte unabhängig. Bisher unterlag sie rechtlich der Kontrolle der Bundesregierung: Sie „[…]untersteht der Rechtsaufsicht der Bundesregierung.“ (§ 22 Abs. 4 Satz 3 BDSG). Formal hätte die Bundesregierung die Bundesbeauftragte also abmahnen können. Dieser Satz ist gestrichen worden. Auch wird vom Gesetz nun ein Vertreter/eine Vertreterin der Bundesbeauftragten festgelegt, der/die gleichermaßen unabhängig ist. Auch eine Compliance-Regelung wurde aufgenommen. Geschenke muss die Bundesbeauftragte an den Bundestagspräsidenten melden.
Quelle: Pressemitteilungen der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vom 5.01.2016
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